samedi 21 janvier 2017

Erbscheine und Zuständigkeitssystem der EuErbRVO

Beim EuGH ist eine Vorlagefrage des KG eingegangen.
C-20/17, Rs. Oberle, Kammergericht Berlin, 6 W 125/16
Sie betrifft Art. 4 EuErbVO und Art. 62 Abs. 3 EuErbVO und das Verhältnis zu § 105 FamFG.
Die Einzelheiten erfahren wir demnächst, wenn der Vorlagebeschluss in Deutschland veröffentlich wird.


Erbscheine und Zuständigkeitssystem der EuErbRVO

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