Hallo :), ich hab einen Antrag auf Berichtigung eines Erfassungsfehlers von einer Grundschuldgläubigerin (Digitalisierung des Papiergrundbuchs). Bei einem Gesamtrecht, das in 2 verschiedenen Blättern gebucht ist, wurde im einen Blatt so ziemlich alles vergessen. Es fehlt der Zinssatz, die Nebenleistung, der Mithaftvermerk, die Unterwerfung nach §800 ZPO und das Bewilligungsdatum. Im anderen Blatt wurde alles richtig erfasst. Im fehlerhaft erfassten Grundbuch wurden seit der Digitalisierung vor 8 Jahren keine Rechte nachrangig eingetragen. Ein Eigentumswechsel hat auch nicht stattgefunden. Vorrangig ist nur eine Dienstbarkeit eingetragen. Das Grundbuch, ohne Mitwirkung des Eigentümers zu ergänzen, möchte ich eigentlich nicht, da die Nebenleistung und die Zinsen durch Nichtübertragung ja eigentlich gelöscht wurden... Wäre im Hinblick auf die "gelöschte" Unterwerfung nach § 800 ZPO eine neue Beurkundung notwendig? Vielen Dank schon mal im Voraus!
Erfassungsfehler Grundschuld
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