lundi 9 janvier 2017

Fahrtkosten bei Beratungshilfe

Hallo,

wir haben eine neue Rechtspflegerin, welche die Berechnung für die Beratungshilfe völlig anders sieht, als bisher.

1. Stromabschlag: Bisher wurde dieser als Kosten berücksichtigt. Sie sagt, dass ist im Freibetrag enthalten.

2. Fahrtkosten zur Arbeit: Die Mdt. fährt an 5 Tagen in der Woche zur Arbeit 1,5 km. Die RPflin berücksichtigt daher monatlich nur 7,80 € (1,5 km x 5,20 €). Müsste Sie das nicht an jedem Arbeitstag berücksichtigten?

Danke vorab.

Liane


Fahrtkosten bei Beratungshilfe

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire