Prüfung örtliche Zuständigkeit.
Rumänischer Schuldner ist seit 3 Jahren in Deutschland wohnhaft und hier auch selbständig tätig (selbe Anschrift) Er hat 30 rumänische Gläubiger und bezieht aus Rumänien eine kleine Rente.
Richter bittet im Ramen des Gutachterauftrags den Sachverständigen, die internationle örtliche Zuständigkeit zu prüfen.
Nach meiner Auffasung zwar internationler Bezug, aber dennoch ganz normal gem. § 3 Inso das Insolvenzgericht in Deutschland am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Internationales Insolvenzrecht kommt nicht zu Anwendung. Oder?
Rumänischer Schuldner ist seit 3 Jahren in Deutschland wohnhaft und hier auch selbständig tätig (selbe Anschrift) Er hat 30 rumänische Gläubiger und bezieht aus Rumänien eine kleine Rente.
Richter bittet im Ramen des Gutachterauftrags den Sachverständigen, die internationle örtliche Zuständigkeit zu prüfen.
Nach meiner Auffasung zwar internationler Bezug, aber dennoch ganz normal gem. § 3 Inso das Insolvenzgericht in Deutschland am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Internationales Insolvenzrecht kommt nicht zu Anwendung. Oder?
Internationale Zuständigkeit des Gerichts
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