Zunächst euch allen ein frohes neues Jahr!:)
Dann aber leider ein Problem:
Im Kaufvertrag erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht zur Vorabbelastung des Kaufgegenstandes mit Grundschulden bis zur Höhe von 100.000 zzgl. 25 % jährlicher Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5 %.
Auf Grund dieser Vollmacht bestellt der Käufer eine Grundschuld in Höhe von 45.000 zzgl. 20 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10 %.
Sind die Nebenleistungen von der Vollmacht gedeckt? Wenn man den tatsächlichen Betrag (5.000 bzw. 4.500 ) zu Grunde liegt, passt das bei dieser teilweisen Ausnutzung. Bei Zugrundelegung des Prozentsatzes als solchen jedoch nicht. Ich finde leider keine Kommentierung dazu. Habt ihr eine Idee?
Dann aber leider ein Problem:
Im Kaufvertrag erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht zur Vorabbelastung des Kaufgegenstandes mit Grundschulden bis zur Höhe von 100.000 zzgl. 25 % jährlicher Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5 %.
Auf Grund dieser Vollmacht bestellt der Käufer eine Grundschuld in Höhe von 45.000 zzgl. 20 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10 %.
Sind die Nebenleistungen von der Vollmacht gedeckt? Wenn man den tatsächlichen Betrag (5.000 bzw. 4.500 ) zu Grunde liegt, passt das bei dieser teilweisen Ausnutzung. Bei Zugrundelegung des Prozentsatzes als solchen jedoch nicht. Ich finde leider keine Kommentierung dazu. Habt ihr eine Idee?
Nebenleistung durch Belastungsvollmacht erfasst?
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