lundi 2 janvier 2017

Verrechnung möglich?

Moinsen,
stehe am Jahresanfang etwas auf dem Schlauch
Quotelung zwischen Kläger und Beklagten zu 1) und zu 2) (alle mit eigenem RA).
KGE: Kosten des Klägers tragen Bekl. tlw alleine und zum Teil als GS
Kosten der Beklagten trägt der Kläger tlw.
Ergebnis: Kläger muss an Bekl. zu 1) 8016,31 EUR zahlen und an Bekl. zu 2) 5959,48 EUR.
Aber: die Bekl. müssen als GS an den Kläger 1169,73 EUR zahlen.
Kann ich das irgendwie verrechnen oder muss ich drei Kfbs machen (eine für Bekl. zu 1), eine für Bekl. zu 2) und einen für Kl (wegen GS auf BEklagtenseite)?


Verrechnung möglich?

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