Es ergeht ein Teilversäumnis- und Schlussurteil gegen B:
B wird verurteilt, an K 600 nebst Zinsen... zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen (Inkassokosten).
B trägt die Kosten des Rechtsstreits.
K macht jetzt eine Gebühr gemäß VV 3104 RVG nach dem festgesetzten Streitwert von 600 geltend.
Würdet Ihr diese Gebühr festsetzen?
B wird verurteilt, an K 600 nebst Zinsen... zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen (Inkassokosten).
B trägt die Kosten des Rechtsstreits.
K macht jetzt eine Gebühr gemäß VV 3104 RVG nach dem festgesetzten Streitwert von 600 geltend.
Würdet Ihr diese Gebühr festsetzen?
VV3104 oder 3105 RVG
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire