jeudi 5 janvier 2017

VV3104 oder 3105 RVG

Es ergeht ein Teilversäumnis- und Schlussurteil gegen B:

B wird verurteilt, an K 600 € nebst Zinsen... zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen (Inkassokosten).
B trägt die Kosten des Rechtsstreits.

K macht jetzt eine Gebühr gemäß VV 3104 RVG nach dem festgesetzten Streitwert von 600 € geltend.

Würdet Ihr diese Gebühr festsetzen?


VV3104 oder 3105 RVG

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