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jeudi 19 janvier 2017

Testamentsauslegung

Mahlzeit!

Ich habe hier vor mir ein gemeinschaftliches Testament mit nur folgendem Inhalt:

"Wir die Eheleute M und F bestimmen hiermit als unseren letzten Willen folgendes:

Der überlebende Ehegatte ist berechtigt auf die Kinder Sohn S und Tochter T zu testieren.
Das vorstehende Tetsament meines Ehegatten ist auch mein letzter Wille.

Ort, Datum 2 Unterschriften"

Das Testament wurde bereits nach M eröffnet, nun ist F verstorben. Ein weiteres Testament von F ist nicht vorhanden.

Wie beurteilt ihr die Sachlage?

Möglichkeit 1:
Die Erbeinsetzung ist dahingehend zu verstehen, dass S und T testamentarische Erben sind, demzufolge wäre das Testament nochmals nach F zu eröffnen.

Möglichkeit 2:
Es liegt keine Erbeinsetzung vor. Das Testament hat auch sonst keinen testamentarischen Inhalt und ist daher nach F nicht nochmals zu eröffnen.


Noch ein Hinweis am Rande: Die Kinder S und T wären auch die alleinigen gesetzlichen Erben nach F.

Bin gespannt auf eure Meinungen! :)

Grüße vom Döner


Testamentsauslegung

Testamentsauslegung

Mahlzeit!

Ich habe hier vor mir ein gemeinschaftliches Testament mit nur folgendem Inhalt:

"Wir die Eheleute M und F bestimmen hiermit als unseren letzten Willen folgendes:

Der überlebende Ehegatte ist berechtigt auf die Kinder Sohn S und Tochter T zu testieren.
Das vorstehende Tetsament meines Ehegatten ist auch mein letzter Wille.

Ort, Datum 2 Unterschriften"

Das Testament wurde bereits nach M eröffnet, nun ist F verstorben. Ein weiteres Testament von F ist nicht vorhanden.

Wie beurteilt ihr die Sachlage?

Möglichkeit 1:
Die Erbeinsetzung ist dahingehend zu verstehen, dass S und T testamentarische Erben sind, demzufolge wäre das Testament nochmals nach F zu eröffnen.

Möglichkeit 2:
Es liegt keine Erbeinsetzung vor. Das Testament hat auch sonst keinen testamentarischen Inhalt und ist daher nach F nicht nochmals zu eröffnen.


Noch ein Hinweis am Rande: Die Kinder S und T wären auch die alleinigen gesetzlichen Erben nach F.

Bin gespannt auf eure Meinungen! :)

Grüße vom Döner


Testamentsauslegung

jeudi 1 septembre 2016

Testamentsauslegung

Hallo.

Mir liegt folgender Fall vor:

Der Sohn A wurde als befreiter Vorerbe von seiner Mutter eingesetzt. Als Nacherben wurden seine Kinder B und C -namentlich benannt- eingesetzt. Weitere Kinder außer A und B hat er zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles keine.
Würdet Ihr hier dahingehend einen Auslegungsspielraum sehen, dass als Nacherben allgemein die Abkömmlinge von A als Nacherben im Erbschein aufzunehmen wären? Auf Nachfrage teilte A mit, dass die Verstorbene nur B und C als Nacherben wollte, also keine weiteren Enkel, welche zwischen Eintritt Erbfall und Eintritt Nacherbfolge noch dazu kommen könnten?

Meines Erachtens müsste mit letzterer Antwort es doch genügte getan sein, oder?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.


Testamentsauslegung

Testamentsauslegung

Ich habe folgendes Testament :
Im Falle meines Todes setze ich meine Frau als alleinige Erbin ein. Sie hat es bis zu Ihrem Tode treuhänderisch zu verwalten und es den Kindern zu erhalten. Mein Wille ist es, dass den beiden Kindern x und y mein gesamtes Vermögen weiter vererbt wird. Im Falle einer Wiederverheiratung meiner Frau fällt sofort mein gesamtes Vermögen den beiden Kindern zu gleichen Teilen zu. Eine zwangsweise Teiung des Vermögens, die von einem der Kinder betrieben würde, führt ebenfalls zur völligen Enterbung des Kindes.

Wie würdet ihr den letzten Satz sehen???
Vielen Dank


Testamentsauslegung

Testamentsauslegung

Hallo.

Mir liegt folgender Fall vor:

Der Sohn A wurde als befreiter Vorerbe von seiner Mutter eingesetzt. Als Nacherben wurden seine Kinder B und C -namentlich benannt- eingesetzt. Weitere Kinder außer A und B hat er zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles keine.
Würdet Ihr hier dahingehend einen Auslegungsspielraum sehen, dass als Nacherben allgemein die Abkömmlinge von A als Nacherben im Erbschein aufzunehmen wären? Auf Nachfrage teilte A mit, dass die Verstorbene nur B und C als Nacherben wollte, also keine weiteren Enkel, welche zwischen Eintritt Erbfall und Eintritt Nacherbfolge noch dazu kommen könnten?

Meines Erachtens müsste mit letzterer Antwort es doch genügte getan sein, oder?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.


Testamentsauslegung

Testamentsauslegung

Ich habe folgendes Testament :
Im Falle meines Todes setze ich meine Frau als alleinige Erbin ein. Sie hat es bis zu Ihrem Tode treuhänderisch zu verwalten und es den Kindern zu erhalten. Mein Wille ist es, dass den beiden Kindern x und y mein gesamtes Vermögen weiter vererbt wird. Im Falle einer Wiederverheiratung meiner Frau fällt sofort mein gesamtes Vermögen den beiden Kindern zu gleichen Teilen zu. Eine zwangsweise Teiung des Vermögens, die von einem der Kinder betrieben würde, führt ebenfalls zur völligen Enterbung des Kindes.

Wie würdet ihr den letzten Satz sehen???
Vielen Dank


Testamentsauslegung

vendredi 5 août 2016

Testamentsauslegung

Hallo
Der Erblasser hat folgendes gemeinschaftliches notarielles Testament Hinterlassen:
1. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
2. Erben des Längstlebenden sind unser Sohn A zu 1/2
und die Kinder unseres Sohnes B: C,D und F zu je 1/6
Ersatzerben des Sohnes A sind dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen.
Fällt einer der Enkel weg, soll sein Anteil den anderen anwachsen.

Ehefrau ist vorverstorben. Die Enkel C,D,F haben ausgeschlagen und sind kinderlos.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag vorliegen: A zu 3/4 und B zu 1/4.

Ich bin mir jetzt total unsicher, da ich davon ausgegangen bin, dass nach den Ausschlagungen A allein erbt, oder liege ich da so falsch :gruebel:

Vielen Dank für die Hilfe


Testamentsauslegung

Testamentsauslegung

Hallo
Der Erblasser hat folgendes gemeinschaftliches notarielles Testament Hinterlassen:
1. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
2. Erben des Längstlebenden sind unser Sohn A zu 1/2
und die Kinder unseres Sohnes B: C,D und F zu je 1/6
Ersatzerben des Sohnes A sind dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen.
Fällt einer der Enkel weg, soll sein Anteil den anderen anwachsen.

Ehefrau ist vorverstorben. Die Enkel C,D,F haben ausgeschlagen und sind kinderlos.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag vorliegen: A zu 3/4 und B zu 1/4.

Ich bin mir jetzt total unsicher, da ich davon ausgegangen bin, dass nach den Ausschlagungen A allein erbt, oder liege ich da so falsch :gruebel:

Vielen Dank für die Hilfe


Testamentsauslegung