jeudi 19 janvier 2017

Testamentsauslegung

Mahlzeit!

Ich habe hier vor mir ein gemeinschaftliches Testament mit nur folgendem Inhalt:

"Wir die Eheleute M und F bestimmen hiermit als unseren letzten Willen folgendes:

Der überlebende Ehegatte ist berechtigt auf die Kinder Sohn S und Tochter T zu testieren.
Das vorstehende Tetsament meines Ehegatten ist auch mein letzter Wille.

Ort, Datum 2 Unterschriften"

Das Testament wurde bereits nach M eröffnet, nun ist F verstorben. Ein weiteres Testament von F ist nicht vorhanden.

Wie beurteilt ihr die Sachlage?

Möglichkeit 1:
Die Erbeinsetzung ist dahingehend zu verstehen, dass S und T testamentarische Erben sind, demzufolge wäre das Testament nochmals nach F zu eröffnen.

Möglichkeit 2:
Es liegt keine Erbeinsetzung vor. Das Testament hat auch sonst keinen testamentarischen Inhalt und ist daher nach F nicht nochmals zu eröffnen.


Noch ein Hinweis am Rande: Die Kinder S und T wären auch die alleinigen gesetzlichen Erben nach F.

Bin gespannt auf eure Meinungen! :)

Grüße vom Döner


Testamentsauslegung

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