lundi 2 janvier 2017

Nebenleistung durch Belastungsvollmacht erfasst?

Zunächst euch allen ein frohes neues Jahr!:)

Dann aber leider ein Problem:
Im Kaufvertrag erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht zur Vorabbelastung des Kaufgegenstandes mit Grundschulden bis zur Höhe von 100.000 € zzgl. 25 % jährlicher Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5 %.

Auf Grund dieser Vollmacht bestellt der Käufer eine Grundschuld in Höhe von 45.000 € zzgl. 20 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10 %.

Sind die Nebenleistungen von der Vollmacht gedeckt? Wenn man den tatsächlichen Betrag (5.000 bzw. 4.500 €) zu Grunde liegt, passt das bei dieser teilweisen Ausnutzung. Bei Zugrundelegung des Prozentsatzes als solchen jedoch nicht. Ich finde leider keine Kommentierung dazu. Habt ihr eine Idee?


Nebenleistung durch Belastungsvollmacht erfasst?

Kosten der Sequestration nach § 25 ZVG in der Teilungsversteigerung

Hallo an das Forum,
mit der Bitte um Unterstützung. Danke !

Sachverhalt:
Meine Behörde betreibt die Teilungsversteigerung von verschiedenen Grundstücken zum Zwecke der Auflösung einer Erbengemeinschaft (Anteil des Schuldners an dieser Erbengemeinschaft wurde gepfändet und eingezogen). Die Erbengemeinschaft verfügt u.a. über ein leerstehendes, altes Gebäude, für das ebenfalls die Teilungsversteigerung von meiner Behörde beantragt und auch angeordnet wurde.

Der Schuldner fängt laut Auskunft eines Miterben nun an, sich dieses Gebäude als "Wohnung" herzurichten, nachdem er wohl wegen Mietschulden aus seiner jetzigen Wohnung ausziehen muss; letztendlich ohne Berechtigung hierzu, auch nicht durch die anderen Miterben. Ich will das nicht, denn das könnte ihm zum einen Möglichkeiten verschaffen, gegen die angeordnete Zwangsversteigerung aus "sozialen Gründen" gerichtlich vorzugehen; zum anderen fürchte ich, dass gegen ein noch zu erstellendes SV-Gutachten immer wieder Einwendungen geltend gemacht werden, da sich der Zustand aufgrund von "Investitionen" bzw. Renovierungen meines Schuldners und Miterben "erheblich" verbessert hätte und das SV-Gutachten daher nicht (mehr) aktuell bzw. zutreffend sei.

Rechtliche Fragestellung:
Die Vorschriften des ZVG über die Zwangsverwaltung greifen hier m.E. nicht, weil es ja nicht um einen Fall der Gläubigerbefriedigung aus der Verwaltung bzw. dem Übererlös geht; zumal aus diesem Gebäude keinerlei Mieteinnahmen erzielt werden. In Betracht käme jedoch ein Antrag nach § 25 ZVG, durch den das Gebäude von einem "Sequester" in Besitz genommen und gesichert werden könnte.
Aber wer muss die Kosten hierfür tragen? Laut Stöber, ZVG sind die Kosten für eine Sequestration Kosten der Rechtsverfolgung im Rang von § 10 Abs. 2 ZVG. Im konkreten Versteigungsfall gibt es jedoch keine (unmittelbare) Kosten der Rechtsverfolgung bzw. keine Hauptforderung. Gegenstand des Teilungsversteigerungsverfahrens ist ja "offiziell" nur die Auflösung der Erbengemeinschaft!?
Oder gibt es auch in so einem Fall eine Befriedigung für den durch den Antragsteller gezahlten Kostenvorschuss für den Sequestor und seine Maßnahme, solange der Versteigerungserlös nur ausreicht?


Kosten der Sequestration nach § 25 ZVG in der Teilungsversteigerung

doppelte Rechtshängigkeit - Klage nach Widerspruch gg MB, Rücknahme des MB Antrags

Hallo,

es wurde ein MB beantragt, gegen den die Beklagtenseite Widerspruch eingelegt hat.

Nun hat der Kläger Klage erhoben vor dem örtlich zuständigen Gericht und die Sache doppelt rechtshängig gemacht - also nicht vor dem Mahngericht Abgabe beantragt sondern (wohl versehentlich) Klage erhoben.

Dies moniert der Beklagte - der Kläger nimmt daraufhin den MB-Antrag bei dem zuständigen Mahngericht zurück, der Beklagte widerspricht der Rücknahme.

Ich stehe auf dem Schlauch:
- geht die Rücknahme ohne Zustimmung des Beklagten?
- ist damit das Problem der doppelten Rechtshängigkeit aus der Welt?
- wie sieht es denn eigentlich dann mit den Kosten aus?

Vielen Dank und frohes neues Jahr ;)


doppelte Rechtshängigkeit - Klage nach Widerspruch gg MB, Rücknahme des MB Antrags

Löschungsbewilligung für in Schweden verstorbene Gläubigerin

Hallo zusammen,

allen hier im Forum ein frohes und gesundes neues Jahr.

Ich habe gleich folgenden Fall am ersten Tag des neuen Jahres auf dem Tisch: Das Notariat fragt Folgendes: Im Grundbuch hier steht in Abt. III eine Restkaufhypothek für X (Deutsche).
Nun ist X in Schweden verstorben, dort hatte sie auch ihren letzten Wohnsitz. Erbe ist ihr in Schweden lebender Sohn geworden. Er steht auch als Erbe im sog. schwedischen Nachlassverzeichnis. Nun gibt er die Löschungsbewilligung für die Hypothek ab, diese ist lediglich beglaubigt von einer Behörde, wohl vergleichbar hier mit dem Kreis.

Das reicht doch wohl nicht aus? Hatte jemand schon mal so einen gelagerten Fall?


Löschungsbewilligung für in Schweden verstorbene Gläubigerin

Verrechnung möglich?

Moinsen,
stehe am Jahresanfang etwas auf dem Schlauch
Quotelung zwischen Kläger und Beklagten zu 1) und zu 2) (alle mit eigenem RA).
KGE: Kosten des Klägers tragen Bekl. tlw alleine und zum Teil als GS
Kosten der Beklagten trägt der Kläger tlw.
Ergebnis: Kläger muss an Bekl. zu 1) 8016,31 EUR zahlen und an Bekl. zu 2) 5959,48 EUR.
Aber: die Bekl. müssen als GS an den Kläger 1169,73 EUR zahlen.
Kann ich das irgendwie verrechnen oder muss ich drei Kfbs machen (eine für Bekl. zu 1), eine für Bekl. zu 2) und einen für Kl (wegen GS auf BEklagtenseite)?


Verrechnung möglich?

dimanche 1 janvier 2017

Amtszustellung in England

Hallo,
ich muss einen Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung zustellen. Blöderweise sitzt der Adressat in London (eine von vielen companys in einem konzerngebäude der company; also kein Büroservice oder so, das Gebäude lässt sich nicht verfehlen (bin schon am überlegen, denen das selbst in den Kasten zu werfen :d ).
Reicht da internationales Einschreiben mit Rückschein ?


Amtszustellung in England

Amtszustellung in England

Hallo,
ich muss einen Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung zustellen. Blöderweise sitzt der Adressat in London (eine von vielen companys in einem konzerngebäude der company; also kein Büroservice oder so, das Gebäude lässt sich nicht verfehlen (bin schon am überlegen, denen das selbst in den Kasten zu werfen :d ).
Reicht da internationales Einschreiben mit Rückschein ?


Amtszustellung in England