mardi 25 octobre 2016

Einzel- oder gemeinschaftliches Testament?

Guten Morgen,
folgendes Problem:
Einzel- oder gemeinschaftliches Testament?

Die Ehefrau schreibt handschriftlich folgendes:

"Datum XY

Testament

In Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte erkläre ich hiermit:

1. Nach meinem Tode wird mein Ehemann K.H., Alleinerbe.

2. Sollten wir gemeinsam sterben (durch Unfall) erhalten unsere Kinder V. und U. unser gesamtes gemeinsames Besitztum zu gleichen Teilen.

Unterschrift Ehefrau

Unterschrift Ehemann"

Die Ehefrau ist jetzt verstorben.

Eröffne ich das Testament als Einzel- oder als gemeinschaftliches Testament der Ehegatten?

Grüße Döner


Einzel- oder gemeinschaftliches Testament?

lundi 24 octobre 2016

familiengerichte Genehmigung § 112 BGB Erwerbsgeschäft

Hallo liebe Foren Anhänger.

Bei folgendem Fall komme ich nicht weiter :(

Für eine Gewerbeanmeldung wird eine Genehmigung nach § 112 BGB beantragt durch einen 17 jährigen, sowie dem Kindesvater. Der Minderjährige hat eine Erfindung um Strom zu erzeugen. Forschungsgelder wurden bereits in Aussicht gestellt. Daher wird jedoch noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötigt.

Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge inne hat.

Meine Überlegungen hierzu:
elterliche sorge klären
Jugendamt anhören
IHK anhören
Kind und Vater persönlich anhören
Schulzeugnisse vorlegen lassen

Was meint ihr?


familiengerichte Genehmigung § 112 BGB Erwerbsgeschäft

Auslagenpauschale 7002 VV RVG

Nach 7002 beträgt die Auslagenpauschale 20 % der Vergütung max. 20 EUR. In meiner Vertretungszeit hat die Kollegin einen KFB erlassen, in welchem Sie eine Auslagenpauschale von 15,00 EUR (wie beantragt) festgesetzt hat. Diese 15 EUR sind allerdings höher als die 20 %, aber eben auch niedriger als 20,00 EUR. Entsprechend legt die Gegenseite Erinnerung ein und beantragt, die Auslagenpauschale auf 20 % herunterzusetzen. Die Antragsteller droht damit, die Nachfestsetzung von 5 EUR Auslagenpauschale zu beantragen. Hatte das schon mal jemand?


Auslagenpauschale 7002 VV RVG

Einziehung d. Vorerben-ES -> Kostenschuldner?

Mahlzeit,

folgender SV: Im ES ausgewiesener Vorerbe verstirbt, die Nacherben beantragen Nacherben-ES. Vorab müsste m. E. der Vorerbenerbschein eingezogen werden. Bin gerade dabei den Einziehungsbeschluss zu machen, allerdings bin ich mir noch nicht so recht sicher, wer im vorliegenden Fall der Kostenschuldner sein soll. Im Zweifel tippe ich auf die Nacherben, allerdings sagte das KG 'mal etwas anderes: KG Berlin, Beschluss vom 07. November 1995 – 1 W 460/95-. Gerade weil die Nacherben die Einziehung des Erbscheines ja nicht explizit beantragen, höchstens konkludent durch Stellung des ES-Antrags. Aber reicht das? Doch ganz auf Kosten zu verzichten halte ich auch nicht für den richtigen Weg.

Die Suchfunktion hat mir leider nicht weiter geholfen.

Beste Grüße


Einziehung d. Vorerben-ES -> Kostenschuldner?

Vormerkung für Sicherungshypothek nach Anlegung von Wohnungseigentum

Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Mir liegt ein Antrag auf Bildung von Wohnungseigentum vor, der jetzt vollzugsreif ist. Nachrangig ist der Antrag eines Rechtsanwalts auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek eingegangen. In der einstweiligen Verfügung und im Antrag ist als Belastungsgegenstand natürlich noch das Grundstück mit der "alten" Blattnummer benannt. Kann ich jetzt die Vormerkung nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher einfach auf allen Grundbüchern zur Gesamthaft eintragen oder muss ich mir den Antrag und die einstweilige Verfügung entsprechend berichtigen lassen? Vielen Dank schon mal für eure Meinungen!


Vormerkung für Sicherungshypothek nach Anlegung von Wohnungseigentum

§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung / einmalige Freigabe bei Rentennachzahlung

Hallo zusammen!


Auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners ist eine Rentennachzahlung eingegangen, die über dem Sockelfreibetrag liegt. Um diesen Betrag soll der Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto einmalig erhöht werden. Es handelt sich um eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI. Insgesamt wurde von der Rentenversicherung eine Nachzahlung von etwa 12.000,00 EUR berechnet. Aus dem Rentenbescheid ist ersichtlich, dass für bestimmte Zeiträume die Rente jedoch nicht auszuzahlen gewesen wäre, da der zulässige Hinzuverdienst überschritten war. Im Ergebnis wurden bewilligte Gelder also letzlich einbehalten, ausgezahlt wurden nur etwa 4.000,00 EUR (auch unter Abzug von Krankenkassenbeiträgen).

Zu meiner Frage: Kann die Freigabe ohne weiteres erfolgen, da es sich bei der Nachzahlung um eine existenzsichernde Sozialleistung handelt? Oder habe ich für den gesamten Nachzahlungszeitraum für jeden einzelnen Monat zu prüfen, ob der Sockelfreibetrag überschritten gewesen wäre, wäre die Rentenzahlung monatlich erfolgt? Das würde mich vor die schwer lösbare Aufgabe stellen, herauszufinden, welcher konkrete Teilbetrag der Rentennachzahlung für welchen konkreten Monat erfolgte. Hm.


§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung / einmalige Freigabe bei Rentennachzahlung

Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht

Hallo liebes Forum;

Ich befinde mich gerade in mitten einer VKH Prüfung.

In 2014 wurde der Prozess in einer Familienrechtsangelegenheit beendet und meine Kosten des gesamten Prozesses wurden auf rund 1800€ festgesetzt.

Innerhalb von vier Jahren soll regelmäßig meine Bedürftigkeit überprüft werden. Aktuell bin ich nicht mehr bedürftig und soll nun statt der 1800€ 3100€ zahlen.

Dies begründet sich in den Anwaltskosten, die zuvor bei 1300€ lagen, die meine Anwältin auch bereits erhalten hat, die sich nun auf 2500€ erhöhen, da ich nicht mehr bedürftig bin.

Mir erscheint die Angelegenheit merkwürdig, da in jedem Schreiben zur VKH Prüfung stand, dass ich im Falle, sollte ich nicht mitwirken, riskiere, dass die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird und ich diese 1800€ zu zahlen hätte.


Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht