lundi 24 octobre 2016

Auslagenpauschale 7002 VV RVG

Nach 7002 beträgt die Auslagenpauschale 20 % der Vergütung max. 20 EUR. In meiner Vertretungszeit hat die Kollegin einen KFB erlassen, in welchem Sie eine Auslagenpauschale von 15,00 EUR (wie beantragt) festgesetzt hat. Diese 15 EUR sind allerdings höher als die 20 %, aber eben auch niedriger als 20,00 EUR. Entsprechend legt die Gegenseite Erinnerung ein und beantragt, die Auslagenpauschale auf 20 % herunterzusetzen. Die Antragsteller droht damit, die Nachfestsetzung von 5 EUR Auslagenpauschale zu beantragen. Hatte das schon mal jemand?


Auslagenpauschale 7002 VV RVG

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