lundi 11 juillet 2016

Auflassung von falschen Erben

Etwas was mir schon seit Tagen keine Ruhe lässt. Folgender Fall:

Lieschen Müller beantragt Grundbuchberichtigung für Blatt 100 nach ihrer Mutter Mutter Anna Meier geb Schultze.
Dabei wurde festgestellt, dass diese gar nicht im GB steht. Ursprünglich war eingetragen Gustav Schultze. Nun sind dessen Erben aufgrund Erbschein eingetragen. Da ist aber Anna Meier nicht dabei. :gruebel:

Ich habe Lieschen Müller daraufhin angeschrieben. Diese reicht nun Unterlagen (z.B. Nutzungsvertrag und ältere Auskünfte vom GBA) ein, die ihre Mutter Anna Meier als Eigentümerin angeben.
Daraufhin habe ich tiefgründig recherchiert. Und folgendes festgestellt:
Gustav Schultze gab es in der betreffenden Gemarkung (kleines Dorf) zweimal. Das GB Blatt 100 ist glücklicherweise auf die richtigen Erben berichtigt. Der o.g. Nutzungsvertrag wurde mit den falschen Erben abgeschlossen, aber das ist zum Glück nicht mein Bier.
Es gibt noch ein Blatt 200 welches Gustav Schultze (II) als Eigentümer ausweist. Das werde ich Lieschen Müller als "Ersatz" mitteilen. Denn das ist nachweislich ihr Großvater.
Ich bin aber noch auf ein weiteres Blatt 300 gestoßen. Dort war ursprünglich Gustav Schultze (I) eingetragen. Dieses wurde aber laut Testament von Gustav Schultze (II) an dessen Tochter Anna Meier Anfang der 1950er als Vermächtnis aufgelassen und von dieser Ende der 1980er weiterverkauft. Den Nachweis dass der andere Gustav aber der richtige Eigentümer war, den hab ich.

Was mache ich nun mit dieser Geschichte? :confused:
Einerseits sollte man keine schlafenden Hunde wecken, zumal die jetzigen Besitzer den Grundbesitz gutgläubig erworben haben. Anderseits sind die richtigen Erben ja irgendwie "enteignet" worden. Ich bin mir aber auch nicht schlüssig, was die Information denen noch bringen soll. Schadenersatz?
Kann mir hier einer einen Rat geben? Wie würdet ihr euch hier verhalten?


Auflassung von falschen Erben

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