Hallo,
ich prüfe gerade eine Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Darin ist mir folgende Formulierung aufgefallen:
"Der Verwalter ist berechtigt, ohne Beschluss der Eigentümerversammlung die Hausgeldforderung zu erhöhen oder eine Sonderumlage einzufordern, wenn außergewöhnliche Kostensteigerungen eintreten."
Was haltet Ihr von der Formulierung?
Laut dem Notariat ist dies eine "Standartformulierung" und steht immer bei ihnen drinnen (noch nie hat dies ein GBA gestört).
Ich finde diese Formulierung aber seltsam... Finde aber keine richtige Begründung...
ich prüfe gerade eine Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Darin ist mir folgende Formulierung aufgefallen:
"Der Verwalter ist berechtigt, ohne Beschluss der Eigentümerversammlung die Hausgeldforderung zu erhöhen oder eine Sonderumlage einzufordern, wenn außergewöhnliche Kostensteigerungen eintreten."
Was haltet Ihr von der Formulierung?
Laut dem Notariat ist dies eine "Standartformulierung" und steht immer bei ihnen drinnen (noch nie hat dies ein GBA gestört).
Ich finde diese Formulierung aber seltsam... Finde aber keine richtige Begründung...
Formulierung in Gemeinschaftsordnung
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