Ich habe einen Antrag vorliegen, den Kindesvater zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen. Dies entspricht dem Wunsch des (volljährigen) Kindes.
Der Kindesvater hält sich in der Dominikanischen Republik auf, hat einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Reicht der Zweitwohnsitz für § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus?
Der Kindesvater hält sich in der Dominikanischen Republik auf, hat einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Reicht der Zweitwohnsitz für § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus?
Kindergeldberechtigung bei Erstwohnsitz im Ausland
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire