Das selbständige Beweissicherungsverfahren wurde vor dem AG geführt, aber das Hauptsacheverfahren vor dem LG.
Nun wurde der KFA für beide Verfahren (selbst. BV + HV) zum selbst. Beweissicherungsverfahren eingereicht.
Ist das richtig? Hätte das nicht zum Hauptsacheverfahren eingereicht werden müssen? :gruebel:
Nun wurde der KFA für beide Verfahren (selbst. BV + HV) zum selbst. Beweissicherungsverfahren eingereicht.
Ist das richtig? Hätte das nicht zum Hauptsacheverfahren eingereicht werden müssen? :gruebel:
selbständiges Beweissicherungsverfahren - Hauptverfahren
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