Grundbuch Astadt:
Grundstück 1 des Udo ist belastet mit einem Vorkaufsrecht für Axel Piepmatz und Berta Piepmatz gemäß Bewilligung vom 31.12.1970.
Das Grundstück 1 wurde von den früheren Eigentümern Axel Piepmatz und Berta Piepmatz von deren Hof an den Udo übertragen.
Gleichzeitig wurde das obige Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen.
Die zugrundeliegende Bewilligung vom 31.12.1970 lautet wie folgt:
"... bewilligt und beantragt der Eigentümer Udo die Eintragung eines Vorkaufsrechtes für die Veräußerer Axel Piepmatz und Berta Piepmatz bzw. für die jeweiligen Rechtsnachfolger der Veräußerer im Hof Piepmatz ..."
Axel und Berta Piepmatz sind inzwischen verstorben. Der Hof Piepmatz wurde an den Sohn übertragen.
Wer ist Inhaber des Vorkaufsrechtes?
Grundstück 1 des Udo ist belastet mit einem Vorkaufsrecht für Axel Piepmatz und Berta Piepmatz gemäß Bewilligung vom 31.12.1970.
Das Grundstück 1 wurde von den früheren Eigentümern Axel Piepmatz und Berta Piepmatz von deren Hof an den Udo übertragen.
Gleichzeitig wurde das obige Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen.
Die zugrundeliegende Bewilligung vom 31.12.1970 lautet wie folgt:
"... bewilligt und beantragt der Eigentümer Udo die Eintragung eines Vorkaufsrechtes für die Veräußerer Axel Piepmatz und Berta Piepmatz bzw. für die jeweiligen Rechtsnachfolger der Veräußerer im Hof Piepmatz ..."
Axel und Berta Piepmatz sind inzwischen verstorben. Der Hof Piepmatz wurde an den Sohn übertragen.
Wer ist Inhaber des Vorkaufsrechtes?
Vorkaufsrecht
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