Hallo zusammen,
bin ein wenig ratlos. Mir liegt ein Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung vor, mit der Begründung, dass das Verfahren rechtswidrig sei, da die Schuldnerin nicht darüber belehrt wurde, dass auch die nicht ´vollständige Vorlage der Unterlagen der Terminssäumnis gleichkommt. Soll heißen :
Der GVZ hat den Termin zur Bestimmung der Vermögensauskunft bestimmt und hier nur belehrt, dass die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt, wenn die Auskunft verweigert wird, eine vollständige Befriedigung nicht möglich ist oder im Falle das pfändbare Gegenstände da sind , die Befriedigung des Gl binnen 1 Monats nicht nachgewiesen wird---- also Gesetzestext.
Dem Anwalt fehlt die Belehrung über die Verletzung der Auskunftspflichten...sprich was passiert, wenn der Schuldner diesen nicht vollständig nachkommt. Dieses hatte der RA dem GVZ auch mitgeteilt als die Terminsbestimmung kam. Dieser hat nicht reagiert, sondern bei Nichterscheinen der Schuldnerin HB beantragt und die Eintragungsanordnung zugestellt, gegen die dann Widerspruch eingelegt wurde.....
Und nu ??? Gerügt wird ja eigentlich das Verfahren des GVZ ....hat jemand eine Idee , wie ich das angehen kann ? vielen lieben Dank schon mal. ;);)
bin ein wenig ratlos. Mir liegt ein Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung vor, mit der Begründung, dass das Verfahren rechtswidrig sei, da die Schuldnerin nicht darüber belehrt wurde, dass auch die nicht ´vollständige Vorlage der Unterlagen der Terminssäumnis gleichkommt. Soll heißen :
Der GVZ hat den Termin zur Bestimmung der Vermögensauskunft bestimmt und hier nur belehrt, dass die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt, wenn die Auskunft verweigert wird, eine vollständige Befriedigung nicht möglich ist oder im Falle das pfändbare Gegenstände da sind , die Befriedigung des Gl binnen 1 Monats nicht nachgewiesen wird---- also Gesetzestext.
Dem Anwalt fehlt die Belehrung über die Verletzung der Auskunftspflichten...sprich was passiert, wenn der Schuldner diesen nicht vollständig nachkommt. Dieses hatte der RA dem GVZ auch mitgeteilt als die Terminsbestimmung kam. Dieser hat nicht reagiert, sondern bei Nichterscheinen der Schuldnerin HB beantragt und die Eintragungsanordnung zugestellt, gegen die dann Widerspruch eingelegt wurde.....
Und nu ??? Gerügt wird ja eigentlich das Verfahren des GVZ ....hat jemand eine Idee , wie ich das angehen kann ? vielen lieben Dank schon mal. ;);)
Widerspruch gegen Eintragungsanordnung wegen unzureichender Belehrung
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