mardi 6 septembre 2016

Freigabe des Erstausstattungsgeldes bei P-Konto

Hallo,
der Schuldner will sich vorab schon mal bei mir informieren. Er hat ein P-Konto und bekommt darauf demnächst Geld überwiesen für die Erstausstattung der Wohnung. Die Bank hat ihm wohl schon gesagt, dass er dann einen Freigabebeschluss vom Amtsgericht braucht.
Hierzu muss ich doch dann erst den Gläubiger anhören, oder? Wäre es dann sinnvoll, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen?

Danke schon mal.


Freigabe des Erstausstattungsgeldes bei P-Konto

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