Kann mir jemand sagen, was ich zu Verfügen habe, wenn ich nach richterlicher Anweisung Bargeld, welches im Strafverfahren gem. § 111b StPO beschlagnahmt worden ist, einzuziehen habe?
Das Geld wurde von der Polizei beschlagnahmt und bei dem Amtsgericht X vor Ort eingezahlt. Örtlich zuständig für das Verfahren sind aber wir bei Amtsgericht Y.
Durch die Bestimmungen der §§ 111b StPO, 73 ff. StGB und 60 ff. StVollstrO hab ich mich durchgehangelt. Bin aber leider noch nicht schlauer, was konkret zu tun ist.
Das Geld wurde von der Polizei beschlagnahmt und bei dem Amtsgericht X vor Ort eingezahlt. Örtlich zuständig für das Verfahren sind aber wir bei Amtsgericht Y.
Durch die Bestimmungen der §§ 111b StPO, 73 ff. StGB und 60 ff. StVollstrO hab ich mich durchgehangelt. Bin aber leider noch nicht schlauer, was konkret zu tun ist.
Bargeld Einziehung Verfall
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