Guten Morgen,
wir lassen in InsO Sachen die Beteiligten die Akten ausschließlich auf der Gst. einsehen. Sprich, sie werden nicht in die Kanzleiräume der Anwälte versendet. Wenn ein Anwalt aus einem fremden Bezirk sie einsehen möchte, senden wir sie an das zuständige (InsO-) Gericht m.d.B. diese dort einsehen zu lassen.
Meine Anwärterin fragt nun, warum das so ist. Ich: :confused: !
Ich möchte natürlich ungern sagen: Haben wir schon immer so gemacht.
Ist das wirklich so und warum?
wir lassen in InsO Sachen die Beteiligten die Akten ausschließlich auf der Gst. einsehen. Sprich, sie werden nicht in die Kanzleiräume der Anwälte versendet. Wenn ein Anwalt aus einem fremden Bezirk sie einsehen möchte, senden wir sie an das zuständige (InsO-) Gericht m.d.B. diese dort einsehen zu lassen.
Meine Anwärterin fragt nun, warum das so ist. Ich: :confused: !
Ich möchte natürlich ungern sagen: Haben wir schon immer so gemacht.
Ist das wirklich so und warum?
Akteneinsicht
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