Gläubiger (G) hat eine Forderung, die in Höhe von 100.000,- uneingeschränkt und iHv 100.000,- für den Ausfallfestgestellt wurde (Grundschuld).
Nach Verfahrensaufhebung, während der WVP, verwertet G das Grundstück für 120.000,- , so dass seine Gesamtforderung auf 80.000,- sinkt. Aufgrund des Schlussverzeichnisses nimmt G aber weiter mit 100.000,- an den Verteilungen teil; G weigert sich, Erklärungen abzugeben, nach denen er auf die weitere Teilnahme am Verfahren verzichtet.
Was kann man tun?
Nach Verfahrensaufhebung, während der WVP, verwertet G das Grundstück für 120.000,- , so dass seine Gesamtforderung auf 80.000,- sinkt. Aufgrund des Schlussverzeichnisses nimmt G aber weiter mit 100.000,- an den Verteilungen teil; G weigert sich, Erklärungen abzugeben, nach denen er auf die weitere Teilnahme am Verfahren verzichtet.
Was kann man tun?
Ausfallbezifferung in der WVP
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