vendredi 7 octobre 2016

Ausschreibung (Festhalteanordung) bei Überstellung

Hallo,
mein Freitagsfall hat folgenden Sachverhalt:
Mein Verurteilter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 J und 6 Monaten verurteilt. Er wurde vor kurzem zur Vollstreckung der Strafe ins Ausland überstellt.
Jetzt bekomme ich den Akt mit der Bitte um Ausschreibung aufgrund der vorliegenden Festhalteanordung. Ich habe vor Ort bereits jeden gefragt was genau dabei zu beachten ist und ob es sich um eine *normale* Ausschreibung zur Festnahem handelt.
In den meisten Fällen war die Antwort allerdings : Noch nie davon gehört.
Jetzt hoffe ich das ich hier etwas Hilfe finde.

Schreibe ich den VU zur Festnahme aus? Gibt es da einen bestimmten Baustein? Macht das überhaupt der Rechtspfleger (einige Kollegen haben Zweifel daran geäußert, hab aber noch nix dazu gefunden)?

Viele Dank für eure Hilfe


Ausschreibung (Festhalteanordung) bei Überstellung

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