vendredi 7 octobre 2016

Veräußerungsvertrag durch Verein, Genehmigung des Kuratoriums

Leider habe ich bei meiner Recherche im Forum nichts wirklich gefunden. Folgender Fall:
Kaufvertrag des eingetragen Vereins auf Veräußererseite mit einem Dritten. Gemäß HR-Eintragung ist für wirksame Grundstücksgeschäfte die Genehmigung des Kuratoriums notwendig. Diese liegt auch in der Form des § 29 GBO vor. Allerdings fehlt mir nun der Nachweis, dass die Unterschriftsleistenden als Mitglieder des Kuratoriums wirksam genehmigen konnten. Ich dachte ich lass mir jetzt die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder nachweisen. Leider gibt es nur ein Bestellungsbeschluss in einfacher Schriftform. Das reicht doch nicht, oder?! Wie müsste ein ordnungsgemäßer Nachweis aussehen? :gruebel: Hatte jemand sowas schonmal?


Veräußerungsvertrag durch Verein, Genehmigung des Kuratoriums

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