jeudi 6 octobre 2016

OWi und Zustellauslagen

Hallo an alle,

ich habe eine kleine und -wie ich glaube- ziemlich doofe Frage.

Können neben den Gebühren KV 4110 und 4111 GKG Zustellauslagen nach KV 9002 für alle Zustellungen (also nicht erst ab der 10ten) entstehen?

Es ist dort ja keine wirkliche Satzgebühr festgelegt, vielmehr wird die Höhe der Gebühr beeinflusst durch die Höhe der Geldbuße. Zählt dass dann als Wertgebühr? Denn dann müssten Zustellauslagen ja erst ab der 10ten Zustellung anfallen.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke!

Viele Grüße,

HiHoSa


OWi und Zustellauslagen

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