jeudi 6 octobre 2016

Verzinsung eines Verbraucher-Immobiliendarlehens aus 1998

Hallo zusammen,

ich habe eine Forderungsanmeldung vorliegen, welcher ein grundpfandrechtlich abgesichertes Verbraucherdarlehen aus dem Jahre 1998 zugrunde liegt. Die Bank hat hierzu eine Abrechnung mit Basiszins + 5 % vorgelegt, was diese Altforderung natürlich erheblich "aufbläht". Wird für eine solche Altforderung nunmehr ab Einführung des SchRModG auch der Basiszins + 2,5 % zugrunde gelegt (BGB 247 (1) nF, bzw. § 497 Abs. 4 BGB oder gilt hier eine andere Regelung?


Verzinsung eines Verbraucher-Immobiliendarlehens aus 1998

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