Hallo zusammen,
ich habe eine Forderungsanmeldung vorliegen, welcher ein grundpfandrechtlich abgesichertes Verbraucherdarlehen aus dem Jahre 1998 zugrunde liegt. Die Bank hat hierzu eine Abrechnung mit Basiszins + 5 % vorgelegt, was diese Altforderung natürlich erheblich "aufbläht". Wird für eine solche Altforderung nunmehr ab Einführung des SchRModG auch der Basiszins + 2,5 % zugrunde gelegt (BGB 247 (1) nF, bzw. § 497 Abs. 4 BGB oder gilt hier eine andere Regelung?
ich habe eine Forderungsanmeldung vorliegen, welcher ein grundpfandrechtlich abgesichertes Verbraucherdarlehen aus dem Jahre 1998 zugrunde liegt. Die Bank hat hierzu eine Abrechnung mit Basiszins + 5 % vorgelegt, was diese Altforderung natürlich erheblich "aufbläht". Wird für eine solche Altforderung nunmehr ab Einführung des SchRModG auch der Basiszins + 2,5 % zugrunde gelegt (BGB 247 (1) nF, bzw. § 497 Abs. 4 BGB oder gilt hier eine andere Regelung?
Verzinsung eines Verbraucher-Immobiliendarlehens aus 1998
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