Hat schon mal jemand zu einem Erbschein eine Bescheinigung nach Artikel 43, 46 der EU-Erbrechtsverordnung erteilt?
Eine entsprechende Bescheinigung wurde hier für den deutschen Erbschein zur Anwendung bei polnischen Behörden (Grundbesitz)beantragt. Der entsprechende Vordruck liegt mir vor. Wenn ich unter Punkt 5 dieser Bescheinigung die Vollstreckbarkeit bejahe, was muss dann unter 5.2 eingetragen werden?
(Übrigens: ein europäisches Nachlasszeugnis wurde bereits erteilt).
Eine entsprechende Bescheinigung wurde hier für den deutschen Erbschein zur Anwendung bei polnischen Behörden (Grundbesitz)beantragt. Der entsprechende Vordruck liegt mir vor. Wenn ich unter Punkt 5 dieser Bescheinigung die Vollstreckbarkeit bejahe, was muss dann unter 5.2 eingetragen werden?
(Übrigens: ein europäisches Nachlasszeugnis wurde bereits erteilt).
Vollstreckbarkeitsbescheinigung für einen Erbschein
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