mardi 22 novembre 2016

Vollstreckungsschutz für einen irrtümlichen Geldeingang auf dem P-Konto

Guten Morgen,

habe gerade den Fall, dass die Schuldnerin beantragt, einen Gehaltseingang i.H.v. ca. 1.200,- € an den Einzahler zurück zu überweisen. Sie steht nicht mit dem Einzahler in Geschäftsverbindung, a sie von eltern- und Kindergeld lebt.
Sie geht von einem Irrtum aus.


Vollstreckungsschutz für einen irrtümlichen Geldeingang auf dem P-Konto

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