mardi 3 janvier 2017

Vormerkung für Wiederkaufsrecht

Käufer B räumt Verkäufer und Eigentümer A das Recht ein, den übertragenen Grundbesitz bis zum 30.09.2023 ganz oder tlw. zurück zu erwerben. Rückerwerbsrecht ist nicht veräußerlich, aber vererblich. Es kann wegfallen, wenn A die Pflichten aus einem daneben abgeschlossenen Pachtvertrag nicht erfüllt. Verfallserklärung wird vereinbart. Rückübertragung hat gegen Erstattung des Kaufpreises zu erfolgen. Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Buchwert der Grundstücke, d.h. Ankaufspreis zzgl. Nebenkosten. Es folgen Vereinbarungen, wenn der Rückerwerb vor dem Stichtag erfolgt. Für Rückerwerb gelten die Bestimmungen des heutigen Kaufvertrages. Veräußerungs- und Belastungsverbot ohne Zustimmung des Berechtigen vereinbart.

Beantragt wird nun zur Sicherung des mit der Ausübung des bedingten und befristeten preisgebundenen Wiederkaufsrechtes unter Abschnitt (Verweis auf obigen Inhalt) stehenden Anspruchs auf Auflassung eine Vormerkung.

Ist das Recht so eintragbar, insbesondere mit Preisbindung?


Vormerkung für Wiederkaufsrecht

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