mardi 3 janvier 2017

KfA nach § 11 RVG oder Mahnbescheid?

Hallo,

ich bin mir gerade unsicher, ob ich einen KfA nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten oder einen Mahnbescheid beantragen muss. Wir haben eine Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (Anrechnung...) und eine Terminsgebühr abzurechnen.

Verstehe ich § 11 RVG richtig, dass ich aufgrund der Geschäftsgebühr den KfA nicht stellen kann?

Danke vorab.

Liane


KfA nach § 11 RVG oder Mahnbescheid?

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