mardi 12 juillet 2016

Ausschließung Nachlassgläubiger - Gläubiger in Serbien

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Nachlasspfleger beantragt Aufgebotsverfahren zur Ausschließung der Nachlassgläubiger. Soweit passt alles.
Aus der beigefügten Gläubigerliste ergibt sich, dass eine Gläubigerin in Serbien wohnhaft ist.
Da habe ich jetzt das Problem mit der Zustellung von Aufgebot und Ausschließungsbeschluss.

Beides stelle ich den Gläubigern aus der Gläubigerliste zu, das bedeutet für die serbische Gläubigerin, dass ich das Aufgebot im Rechtshilfeweg nach Serbien schicken muss, da eine Postzustellung (Einschreiben mit Rückschein) nicht zulässig ist.

Wie bestimme ich jetzt aber im Aufgebot die Frist zur Anmeldung? Ich kann unmöglich sagen, wie lange meine Zustellung an die Gläubigerin braucht und meine Frist sollte ja erst nach der Zustellung enden, oder?
Oder kann ich das einfach ganz "normal" machen und dann eben mit meinen Ausschließungsbeschluss so lange abwarten, bis das Aufgebot zugestellt wurde?
Gegen den Ausschließungsbeschluss hätte sie dann ja auch die Gelegenheit Rechtsmittel einzulegen.


Ausschließung Nachlassgläubiger - Gläubiger in Serbien

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