z. b. Mutter schenkt vor 10Jahren einen größeren Geldbetrag der Tochter A,, mit Vereinbarung eineImmobilie zu kaufen an der der Mutter ein lebenslanges unentgeltlichesNießbrauchrecht eingeräumt wird. Es gibt noch 2 andere Töchter B + C, die sichaber um die Mutter nicht kümmern und schon zu früheren Zeiten höhereGeldbeträge erhalten haben, darum die Schenkung an die Tochte A. EineGeneralvollmacht für sie wird auch ausgestellt. Die Tochter A verpflichtet sichmit Betreuungsvertrag sich bis ans Lebensende um die Mutter zu kümmern und zusorgen. Ca. 9 Jahre klappt alles ohne irgendwelche Probleme, obwohl eine deranderen Töchter, die Tochter B zeitweise bei der Mutter immer wieder auftaucht.Eines Tages will die Mutter von der Schenkung und dem Nießbrauch nichts mehrwissen, macht die Generalvollmacht unwirksam und will die Wohnung durch Klageam Gericht auf ihren Namen ins Grundbuch eingetragen bekommen. Wie sichherausstellt, durch die Beeinflussung der anderen Tochter B. Das Gericht gibtder Mutter nicht Recht und erkennt die Schenkung als rechtens an. Nun möchtedie Mutter ( auch wieder durch Beeinflussung der anderen Tochter B) mit einerweiteren Klage vor Gericht den Nießbrauch , der nach ihrem Tod gelöscht wird,an einen Dritten übertragen lassen , somit im Prinzip an die andere Tochter B.Nun Frage: ist dies durch ein Gericht möglich? Eine Abänderung desNießbrauchsvertrags? Somit wäre Tochter A rechtens Eigentümerin, aber Tochter Bwürde nach dem Tod der Mutter das Nießbrauchrecht weiter nutzen können. aufKosten der Tochter A.
Nießbrauch durch Klage übertragbar nach Tod?
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