vendredi 18 novembre 2016

Aktenzeichen

Ich meine gehört zu haben, dass nach dem Tode abgelieferte Ehevertrage / Erbverzichtsverträge unter VI neu eingetragen werden.
Mitteilungen zu nichtehelichen Kindern sollen als AR-Sache eingetragen werden.

Ist dies für NRW richtig und wo steht, dass dies so ist?

Wenn es schon einen VIer Vorgang gibt, nimmt man die Urkunde dann dazu oder vergibt man trotzdem ein neues Aktenzeichen?


Aktenzeichen

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