lundi 21 novembre 2016

Anfechtungsfrist in der Insolvenz bei mehreren Anträgen

Hallo, ich bearbeite gerade ein Schreiben vom Insolvenzverwalter. Er fechtet nach § 131 InsO Abs. 1 an und fordert vom Schuldner beglichene Beträge zurück. Gemäß § 139 InsO bezieht er sich auf den Erstantrag auf Eröffnung eines InsoVerfahrens, der maßgeblich für die Berechnung der Fristen bzw. maßgeblich für den Zeitraum der anfechtbaren Handlungen ist. Da der Anspruch gemäß § 143 InsO mit Eröffnung des InsOVerfahrens entsteht, ist dieser nach § 149 InsO noch nicht verjährt und kann ab dato verzinst werden. - Stadt erstellt Vollstreckungsauftrag für den Außendienst, dieser hinterlässt Zahlungsaufforderung, folglich begleicht Sch. in der Stadtkasse offene Beträge am 26.07.2012 und 25.09.2012 - AOK stellt InsoAntrag, eingegangen am 05.07.2012, dieser wird etwas später für erledigt erklärt, weil der Schuldner gezahlt hat und Antrag zurück gezogen wurde, keine Insolvenzeröffnung - AOK stellt wieder einen InsoAntrag, eingegangen am 23.05.2013, folglich Insolvenzeröffnung am 18.09.2013 - > Insolvenzverwalter fechtet an und fordert die vom Schuldner an die Stadt gezahlten Beträge + Verzugszinsen zurück, da eine Vollstreckungshandlung vor dem Erstantrag durchgeführt worden ist Handelt InsoVerwalter richtig oder falsch? Nach meiner Prüfung der Rechtslage sind wir (Stadt) m.E. verpflichtet, die vom Sch. gezahlten Beträge wieder auszukehren, jedoch möchte ich mir auf Nummer sicher gehen und bitte um Rückmeldung und kurze Antwort. Noch eine weitere Frage, da hier mächtig drüber diskutiert wird, um es verdeutlichen zu können; beginnt die Anfechtungsfrist mit Antragstellung oder mit Eröffnung des Verfahrens? Beste Grüße


Anfechtungsfrist in der Insolvenz bei mehreren Anträgen

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