mardi 15 novembre 2016

Anzurechnende Unterbringung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem bei der Strafzeitberechnung in einer Jugendstrafe:

Der VU war insgesamt 186 Tage in U-Haft, abgeleistete Arbeitsstunden sind als 2 Wochen anzurechnen, so ergaben sich 200 Tage anzurechnende FE. Dies hatte auch die JA in ihrem Vollstreckungsblatt berechnet und wurde auch so mitgeteilt. Nun bin ich aber darüber gestolpert, dass der HB zeitweise außer Vollzug gesetzt wurde, weil der VU statt in der JVA in einem Trainingscamp und in einer Jugendwohngruppe untergebracht war, die entsprechenden Beschlüsse lauteten nur auf "zur Vermeidung der U-Haft".
Sind die Tage in dem Camp bzw. der Wohngruppe genau so anzurechnende FE wie U-Haft? Dann fehlen diese Tage nämlich so wohl in der Berechnung der JA als auch in der Mitteilung :(

LG


Anzurechnende Unterbringung

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