Hallöchen, meine Kollegin hat folgenden Fall:
Pfüb Antrag, Mängel, daher Zwischenverfügung.
In der Zwischenzeit meldet sich der DS, da er ein VZV erhalten hat und meldet an, dass er selbst gegen die Schuldnerin noch Forderungen hat und aufrechnet.
Gepfändet wird der Anspruch aus der Mietkaution.
So, was macht man nun?
Erlassen, ins Leere laufen lassen?
Einen Grund den Pfüb nicht zu erlassen sehe ich nicht. Dafür gibt es §§ 767 und 771 ZPO.
Materiell rechtliche Einwendungen interessieren mich nicht.
Gegenmeinungen?
Pfüb Antrag, Mängel, daher Zwischenverfügung.
In der Zwischenzeit meldet sich der DS, da er ein VZV erhalten hat und meldet an, dass er selbst gegen die Schuldnerin noch Forderungen hat und aufrechnet.
Gepfändet wird der Anspruch aus der Mietkaution.
So, was macht man nun?
Erlassen, ins Leere laufen lassen?
Einen Grund den Pfüb nicht zu erlassen sehe ich nicht. Dafür gibt es §§ 767 und 771 ZPO.
Materiell rechtliche Einwendungen interessieren mich nicht.
Gegenmeinungen?
Aufrechnung durch Drittschuldner
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