Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bräuchte Eure Hilfe bei der Vorgehens-/Herangehendsweise an das Europäische Nachlasszeugnis.
Erblasser war belgischer Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Es liegt ein Ehegattentestament vor, wonach die Ehefrau Alleinerbin ist. Der Erblasser hat neben Vermögen in Deutschland noch ein Konto in Belgien. Die belgische Bank verlangt nun ein ENZ.
In unserem Gericht bin ich die erste, die sich nun mit der Antragsaufnahme zum ENZ beschäftigen muss.
Wie habt Ihr das gehandhabt? Antragsaufnahme über JUDICA/TSJ und von der Antragstellerin den Vordruck zum ENZ ausfüllen lassen und dann Richtervorlage weil Verfügung von Todes wegen vorhanden?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure bisherigen Erfahrungen mit mir teilen würdet.
ich bräuchte Eure Hilfe bei der Vorgehens-/Herangehendsweise an das Europäische Nachlasszeugnis.
Erblasser war belgischer Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Es liegt ein Ehegattentestament vor, wonach die Ehefrau Alleinerbin ist. Der Erblasser hat neben Vermögen in Deutschland noch ein Konto in Belgien. Die belgische Bank verlangt nun ein ENZ.
In unserem Gericht bin ich die erste, die sich nun mit der Antragsaufnahme zum ENZ beschäftigen muss.
Wie habt Ihr das gehandhabt? Antragsaufnahme über JUDICA/TSJ und von der Antragstellerin den Vordruck zum ENZ ausfüllen lassen und dann Richtervorlage weil Verfügung von Todes wegen vorhanden?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure bisherigen Erfahrungen mit mir teilen würdet.
Europäisches Nachlasszeugnis
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