vendredi 4 novembre 2016

Fortführungsnachweis, Änderung der Gemarkungs- und Gerichtszugehörigkeit

Hallo zusammen,

ich habe hier (der Fall spielt in Bayern) einen FN vom Vermessungsamt vorgelegt bekommen. Ein beim hiesigen Amtsgericht A gebuchtes Flurstück 100 der Gemarkung X soll künftig beim Amtsgericht B unter der Gemarkung Y gebucht sein. Gleichzeitig soll vom Amtsgericht B aus der Gemarkung Y ein flächenmäßig gleiches, aber örtlich anders gelegenes Flurstück 200 hierher unter neuer Bezeichnung gebucht werden. Mit beigefügt ist ein Auszug aus dem örtlichen Amtsblatt, in dem diese Flurstücks- bzw. Gemarkungsänderung aufgrund der Art. 8 BayLKrO und Art. 11,12 BayGO von der Regierung verordnet wird.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich dargelegt, sonst bitte einfach nachhaken...

Meine Frage hierzu: Welche rechtlichen Auswirkungen hat dieser Flurstückstausch zwischen den verschiedenen Amtsgerichtsbezirken? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Eigentümer und Rechte am Flurstück, die bisher beim Amtsgericht B eingetragen waren, hierher übernommen werden müssen und umgekehrt? Der Kollege am anderen Gericht ist der Ansicht, das ganze sei vergleichbar mit einem Eigentumsübergang nach den Art. 11,12 BayStrWG, sodass die Eigentümer der Flurstücke quasi miteinander "tauschen" und der bisherige Eigentümer des hier gebuchten Flurstücks 100 nun eben der Eigentümer des neu hinzukommenden Flurstücks 200 ist.


Tut mir leid wenn das ganze etwas konfus formuliert ist, das ist mir bisher leider noch nicht untergekommen...

Schonmal Danke und schönes Wochenende:toot:


Fortführungsnachweis, Änderung der Gemarkungs- und Gerichtszugehörigkeit

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