Hallo!
In einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach BauGB ist die Grundstücksgröße falsch angeben, die Bezeichnung von Flur/Flurstück, Gemarkung und Art allerdings richtig.
Ist diese Falschbezeichnung zu beanstanden oder kann - wenn der Antrag vollzugsreif ist - eingetragen werden?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar! :oops::confused:
In einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach BauGB ist die Grundstücksgröße falsch angeben, die Bezeichnung von Flur/Flurstück, Gemarkung und Art allerdings richtig.
Ist diese Falschbezeichnung zu beanstanden oder kann - wenn der Antrag vollzugsreif ist - eingetragen werden?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar! :oops::confused:
Grundstücksgröße in der Genehmigung nach BauGB falsch
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