Hallo,
ich möchte aus einem Versäumnisurteil schon vor Ablauf der Einspruchsfrist vollstrecken. Die Gegenseite weist nun darauf hin, dass, falls Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eingelegt wird, die Kosten (wohl der Zwangsvollstreckung??) zu unseren Lasten gehen. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus!
ich möchte aus einem Versäumnisurteil schon vor Ablauf der Einspruchsfrist vollstrecken. Die Gegenseite weist nun darauf hin, dass, falls Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eingelegt wird, die Kosten (wohl der Zwangsvollstreckung??) zu unseren Lasten gehen. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus!
Kostenpflichtiger bei Zwangsvollstreckung vor Ablauf Einspruchsfrist
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