mardi 8 novembre 2016

Krankenhaus insolvent - Rückforderungsansprüche der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zunächst vor Insolvenzantrag an das Krankenhaus. Manchmal kommt es zu Codierungsfehlern (falsche Zuordnung der Behandlung des Patienten) oder bei der Rechnungsprüfung wird nach Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein Teil der geleisteten Zahlungen zurückgefordert.

Im vorliegenden Fall ist es so, dass im eröffneten Verfahren Rückzahlungen an die Krankenkassen geleistet wurden, deren Ursprungsabrechnung vor Insolvenzantrag erfolgte.

M.E. hätten diese nicht bezahlt werden dürfen und die Kassen hätten Ihre Rückforderungsansprüche zur Tabelle anmelden müssen. Bislang habe ich nichts Gegenteiliges finden können oder übersehe ich da etwas?


Krankenhaus insolvent - Rückforderungsansprüche der Krankenkasse

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