Unsere Tochter kaufte ein Grundstück von einer Gesellschaft. Die Kaufbeurkundung fand auf ausdrücklichem Wunsch der Verkäufer in deren Geschäftssitz statt. Auswärtsgebühr trotzdem für den Käufer 75 . Ansonsten war die Rg. der Kaufbeurkundung im
gesetzlichen Rahmen.
Der Hammer ist aber, dass bei der Nießbrauchsbeurkundung mit dem Notar auf meine explizite Kostenanfrage ein Preis von 170 + MWSt genannt wurde. Ca. ein Tag vor der Beurkundung teilte ich dem Notar mit, dass noch eine Übertragungsverpflichtung , bestehend aus 4 Punkten mit aufgenommen werden soll. Z. B. vorzeitiges Sterben usw. unserer Tochter. Diesen Text lieferte ich selber.
Eine zusätzliche Auswärtsgebühr in Höhe von 75 , obwohl er nicht einmal seinen Sitzplatz verließ ( vorige Kaufbeurkundung), will der Notar auch noch von uns haben, so dass die Rechnungssumme sich auf 1672,20 + MWSt beläuft.
Ist dieser Betrag rechtens ?
Hätte er mich nicht auf die viel höheren Beurkundungskosten, falls sie stimmen, hinweisen sollen, zumal ich mich vorher explizit, schriftlich nach den Kosten erkundigte, wohl ohne den Zusatz der Rückübertragungsverpflichtung. An eventiuellen Mehrkosten, hier fast das 10 - fache ! habe ich gar nicht gedacht.
Er wusste ja, dass ich mich für die Kosten im vorraus interessiere.
gesetzlichen Rahmen.
Der Hammer ist aber, dass bei der Nießbrauchsbeurkundung mit dem Notar auf meine explizite Kostenanfrage ein Preis von 170 + MWSt genannt wurde. Ca. ein Tag vor der Beurkundung teilte ich dem Notar mit, dass noch eine Übertragungsverpflichtung , bestehend aus 4 Punkten mit aufgenommen werden soll. Z. B. vorzeitiges Sterben usw. unserer Tochter. Diesen Text lieferte ich selber.
Eine zusätzliche Auswärtsgebühr in Höhe von 75 , obwohl er nicht einmal seinen Sitzplatz verließ ( vorige Kaufbeurkundung), will der Notar auch noch von uns haben, so dass die Rechnungssumme sich auf 1672,20 + MWSt beläuft.
Ist dieser Betrag rechtens ?
Hätte er mich nicht auf die viel höheren Beurkundungskosten, falls sie stimmen, hinweisen sollen, zumal ich mich vorher explizit, schriftlich nach den Kosten erkundigte, wohl ohne den Zusatz der Rückübertragungsverpflichtung. An eventiuellen Mehrkosten, hier fast das 10 - fache ! habe ich gar nicht gedacht.
Er wusste ja, dass ich mich für die Kosten im vorraus interessiere.
Notarkosten
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