jeudi 17 novembre 2016

Pfändbarkeit von Arbeitstherapiebelohnung gem. Art. 29 BayMRVG

Auch wenn es ein eröffnetes Insolvenzverfahren betrifft stelle ich das mal hier rein. Schuldner befindet sich derzeit im Maßregelvollzug gem. § 64 StGB und geht dort einer Arbeitstherapie nach, wobei er eine Arbeitstherapiebelohnung von monatlich ca. 200,00 € durch die Anstalt bezieht. Ich frage mich jetzt, inwiefern diese der Pfändung unterliegt. Persönlich würde ich hier die Situation ja so wie bei einem Strafgefangenen in der JVA sehen, dass heisst von einer Pfändbarkeit dieser Arbeitstherapiebelohnung entsprechend den Grundzügen zur Pfändbarkeit des Eigengelds von Strafgefangenen (BGH IX ZB 50/12). Das Klinikum hat heute mitgeteilt, dass die Therapiebelohnung aber angeblich nicht pfändbar sei. Rechtsgrundlage konnte mit nicht genannt werden, sondern dies sei aus Billigkeitsaspekten eben so, da der Schuldner sonst die Motivation zur Therapie verlieren könne. Das ist mir als Argument aber zu wenig. Hatte hier jemand schon diese Konstellation und kann mir mitteilen, ob ich eventuell etwas übersehe?


Pfändbarkeit von Arbeitstherapiebelohnung gem. Art. 29 BayMRVG

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