Hallo,
ich bearbeite seit kurzem Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten und habe auch schon gleich das erste Problem...
Eine Beamtin soll innerhalb derselben Behörde umgesetzt werden, d. h. der Dienstort ändert sich dahingehend, dass die Beamtin nicht mehr bei der Zweigstelle in A sondern in der Hauptstelle in B eingesetzt werden soll. Die Beamtin hat ihren Hauptwohnsitz in C und möchten diesen gerne weiter behalten. In A hat die Beamtin seinerzeit einen Zweitwohnsitz begründet, mit dem sie jetzt gerne nach B umziehen möchte.
Kann ihr für den Umzug der Zweitwohnung die Umzugskostenvergütung zugesagt werden? Nebenbei sei noch angemerkt, dass die Beamtin derzeit Trennungsgeld erhält.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße,
Grinsekatze
ich bearbeite seit kurzem Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten und habe auch schon gleich das erste Problem...
Eine Beamtin soll innerhalb derselben Behörde umgesetzt werden, d. h. der Dienstort ändert sich dahingehend, dass die Beamtin nicht mehr bei der Zweigstelle in A sondern in der Hauptstelle in B eingesetzt werden soll. Die Beamtin hat ihren Hauptwohnsitz in C und möchten diesen gerne weiter behalten. In A hat die Beamtin seinerzeit einen Zweitwohnsitz begründet, mit dem sie jetzt gerne nach B umziehen möchte.
Kann ihr für den Umzug der Zweitwohnung die Umzugskostenvergütung zugesagt werden? Nebenbei sei noch angemerkt, dass die Beamtin derzeit Trennungsgeld erhält.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße,
Grinsekatze
Umzugskostenvergütung bei Umzug der Zweitwohnung?
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