lundi 21 novembre 2016

Zustellungsbevollmächtigter

Als ich aus dem Urlaub kam, lag eine Anklageschrift gegen einen polnischen Staatsbürger auf meinen Tisch. Ich bin Zustellungsbevollmächtigter. Jetzt habe ich zwei Fragen.
1.) Muss ich prüfen, ob eine Anordnung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten wirksam ergangen ist?
2.) Wenn ich dem polnischen Staatsbürger die Anklageschrift übersende, muss mein Anschreiben ins polnische übersetzt werden?


Zustellungsbevollmächtigter

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