mercredi 21 décembre 2016

Scheidungsrecht türkisch und deutsch

Sehr geehrte Leser,

angenommen Person A mit doppelter Staatsbürgerschaft(türkisch und deutsch) heiratet mit Person B türkische Staatsbürgerschaft beim deutschen Standesamt im Jahr 2016. Person A hatte im Jahre 2015 eine Wohnung gekauft in Höhe von 100000€.

Fragen:
- Tritt hier das deutsche oder türkische Scheidungsrecht in Kraft?
- In welchen Fällen hätte Person B Anspruch auf die Wohnung wenn eine Scheidung im Jahre 2017 in Kraft tritt?

Ich bedanke mich im Voraus


Scheidungsrecht türkisch und deutsch

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