Sehr geehrte Leser,
angenommen Person A mit doppelter Staatsbürgerschaft(türkisch und deutsch) heiratet mit Person B türkische Staatsbürgerschaft beim deutschen Standesamt im Jahr 2016. Person A hatte im Jahre 2015 eine Wohnung gekauft in Höhe von 100000€.
Fragen:
- Tritt hier das deutsche oder türkische Scheidungsrecht in Kraft?
- In welchen Fällen hätte Person B Anspruch auf die Wohnung wenn eine Scheidung im Jahre 2017 in Kraft tritt?
Ich bedanke mich im Voraus
angenommen Person A mit doppelter Staatsbürgerschaft(türkisch und deutsch) heiratet mit Person B türkische Staatsbürgerschaft beim deutschen Standesamt im Jahr 2016. Person A hatte im Jahre 2015 eine Wohnung gekauft in Höhe von 100000€.
Fragen:
- Tritt hier das deutsche oder türkische Scheidungsrecht in Kraft?
- In welchen Fällen hätte Person B Anspruch auf die Wohnung wenn eine Scheidung im Jahre 2017 in Kraft tritt?
Ich bedanke mich im Voraus
Scheidungsrecht türkisch und deutsch
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