Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel auf das minderjährige Kind vor. Gestützt wird der Antrag auf den Beschluss des BGH vom 23.09.2015, XII ZB 62/14.
Tituliert wurde Unterhalt im vereinfachten Verfahren für die Unterhaltsvorschusskasse. Tituliert wurde für die 1. und 2. Altersstufe und unter der Bedingung, dass Unterhaltsvorschussleistung erbracht werden (max. 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr). Die 72 Monate sind jetzt abgelaufen.
Mir ist total schleierhaft, wie ich die Klausel praktisch erteile (Wortlaut o.ä.). Muss man jetzt nur noch das hälftige Kindergeld berücksichtigen oder, wie im Titel, das volle? Dazu erfolgte eine Titulierung nur bis zur 2. Altersstufe. Das Kind ist jetzt schon in der 2. Stufe (8 Jahre), was ist mit dem Unterhalt ab der 3. AS? Ich bin total überfragt.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß Grottenolm
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel auf das minderjährige Kind vor. Gestützt wird der Antrag auf den Beschluss des BGH vom 23.09.2015, XII ZB 62/14.
Tituliert wurde Unterhalt im vereinfachten Verfahren für die Unterhaltsvorschusskasse. Tituliert wurde für die 1. und 2. Altersstufe und unter der Bedingung, dass Unterhaltsvorschussleistung erbracht werden (max. 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr). Die 72 Monate sind jetzt abgelaufen.
Mir ist total schleierhaft, wie ich die Klausel praktisch erteile (Wortlaut o.ä.). Muss man jetzt nur noch das hälftige Kindergeld berücksichtigen oder, wie im Titel, das volle? Dazu erfolgte eine Titulierung nur bis zur 2. Altersstufe. Das Kind ist jetzt schon in der 2. Stufe (8 Jahre), was ist mit dem Unterhalt ab der 3. AS? Ich bin total überfragt.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß Grottenolm
Umschreibung Titel UVK auf minderjähriges Kind
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