lundi 24 octobre 2016

Erblasserin letzter Aufenthalt Spanien Nachlasspflegschaft

Das Finanzamt beantragt die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für eine nach dem 17.08.2015 in Spanien verstorbene Erblasserin.
Die Erblasserin hatte in Spanien ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Sie hatte vor ihrem Wohnsitzwechel ihren Aufenthalt in hiesigen Amtsgerichtsbezirk und hier Bankguthaben.
Kann ein deutsches Nachlassgericht für die Nachlasspflegschaft zuständig sein?


Erblasserin letzter Aufenthalt Spanien Nachlasspflegschaft

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