lundi 24 octobre 2016

Keine Eintragung TV-Vermerk trotz Bestehen einer Testamentsvollstreckung

Beantragt ist die Berichtigung eines Grundbuchs aufgrund Erbfolge. Die Erbfolge begründet auf einem notariellen Testament mit der Anordnung einer allgemeinen Testamentsvollstreckung.

Der von der Alleinerbin gestellte Grundbuchberichtigungsantrag enthält den Vermerk: "Das Grundstück unterliegt nicht der Testamentsvollstreckung."

Es könnte hierin ein Antrag der Alleinerbin gesehen werden, den TV-Vermerk nicht einzutragen, da das Grundstück beispielsweise vom Testamentsvollstrecker freigegeben worden ist. Die wäre allerdings in geeigneter Form nachzuweisen.

Möglich wäre auch, den Vermerk zu ignorieren und den TV-Vermerk auf Grundlage des Testaments einfach mit einzutragen.

Wie seht Ihr das?


Keine Eintragung TV-Vermerk trotz Bestehen einer Testamentsvollstreckung

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