Hallo!
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu § 111 i Abs. 7 StPO.
Ich hatte diesen Fall noch nie. Hat irgendjemand bereits Erfahrung damit gesammelt und kennt sich aus? Speziell die Frage der Zuständigkeit würde mich interessieren - Rechtspfleger der StA, Staatsanwalt oder das aburteilende Gericht?:gruebel:
Vielen Dank!
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu § 111 i Abs. 7 StPO.
Ich hatte diesen Fall noch nie. Hat irgendjemand bereits Erfahrung damit gesammelt und kennt sich aus? Speziell die Frage der Zuständigkeit würde mich interessieren - Rechtspfleger der StA, Staatsanwalt oder das aburteilende Gericht?:gruebel:
Vielen Dank!
§ 111 i Abs. 7 StPO
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