lundi 7 novembre 2016

§ 111 i Abs. 7 StPO

Hallo!

Ich habe eine grundsätzliche Frage zu § 111 i Abs. 7 StPO.
Ich hatte diesen Fall noch nie. Hat irgendjemand bereits Erfahrung damit gesammelt und kennt sich aus? Speziell die Frage der Zuständigkeit würde mich interessieren - Rechtspfleger der StA, Staatsanwalt oder das aburteilende Gericht?:gruebel:

Vielen Dank!


§ 111 i Abs. 7 StPO

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